Fragen und Antworten

Noch Fragen? Hier finden Sie sicherlich die ein oder andere Antwort. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Sie uns gerne unter office@thermenstrom.at kontaktieren.

Die BEG Thermenstrom betreut die örtlichen EEGs und kümmert sich gemeinsam mit dem externen Abrechnungs-Dienstleister „Power Solution Energieberatung GmbH“ um das Mitgliederwesen und die Abrechnungen. Weiters hat die BEG die Möglichkeit, Strom überregional zu verteilen. 

Die örtlichen, regionalen erneuerbaren Energiegemeinschaften in Tattendorf, Oberwaltersdorf und Teesdorf sind Teil der Bürgerenergiegemeinschaft Thermenstrom. 

Die Energiegemeinschaften wurden bewusst als Genossenschaften gegründet. Einerseits können dadurch – ähnlich wie bei einem Verein – einfach Mitglieder aufgenommen werden und andererseits erfolgt alle 2 Jahre eine Überprüfung durch unabhängige und weisungsfreie Revisoren. Somit wird die Geschäftsgebarung von externen Experten geprüft und den Mitgliedern eine hohe Sicherheit gewährleistet. 

Es werden Verbraucher, wie Haushalte oder Unternehmen, mit Besitzern von Photovoltaik-Anlagen vertraglich verbunden, damit wird der Überschuss-Strom über das Netz dem Verbraucher zu Verfügung gestellt. 

Als Mitglied profitieren Sie von reduzierten Netzkosten und dem Wegfall von Abgaben. Durch die langfristige Anpassung an den ÖMAG-Tarif bieten wir Transparenz und attraktive Preise für Verbraucher und Produzenten. 

Sie können entweder als Produzent oder Verbraucher beitreten, das bedeutet Sie müssen als Verbraucher keine Photovoltaik-Anlage besitzen und können aus der Gemeinschaft Strom beziehen. 

Fragen zur Mitgliedschaft

Um Mitglied zu werden, muss nur das Beitrittsformular ausgefüllt werden: http://www.thermenstrom.at/2024/beitritt/. Im nächsten Schritt kontaktieren wir Sie und begleiten Sie durch den weiteren Ablauf.

Sie benötigen einen Wohnsitz in Österreich, Ihre Zählpunktnummer und einen Smart-Meter. Die Zählpunktnummer ist auf Ihrer jährlichen Stromrechnung zu finden und beginnt normalerweise mit „AT00100“.

Ja, Sie benötigen einen Smart-Meter mit Opt-In-Variante, das bedeutet Sie erlauben die Auslesung der 15min-Verbrauchswerte. Es ist möglich im Smart-Meter-Portal die Opt-In-Variante auszuwählen. Falls Sie noch keinen Smart-Meter besitzen, können Sie sich gerne an uns wenden und wir beantragen ihn für Sie. Energie zusammen zu nutzen und zu verbrauchen stärkt nicht nur den Zusammenhalt in der Gemeinde sondern auch die Umwelt.

Die BEG Thermenstrom prüft mit Hilfe Ihrer Zählpunktnummer, mit welcher Photovoltaik-Anlage Sie verbunden werden können. Dies geschieht alles unabhängig von Ihnen und wir kontaktieren Sie, sobald wir eine passende Photovoltaik-Anlage für Sie gefunden haben.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich für natürliche Personen auf 50 Euro/Jahr und für juristische Personen auf 100 Euro/Jahr. Ein Genossenschaftsanteil kostet 50 Euro. Jedes Mitglied, welches eine natürliche Person ist, hat einen Geschäftsanteil und jedes Mitglied, welches eine juristische Person, eine Gemeinde oder eine Personengesellschaft ist, hat zwei Geschäftsanteile gleichzeitig mit der Beitrittserklärung zu übernehmen und sofort einzuzahlen.

Im nächsten Schritt schicken wir Ihnen die Beitrittserklärung und Vollmacht, und falls Sie eine SEPA-Überweisung wünschen, das Formular für die Zustimmung. Nachdem rechtlich alles geklärt ist, müssen Sie noch der Datenübertragung in Ihrem Smart-Meter-Portal zustimmen. Dies wird hier genauer erklärt.
Mit der Vollmacht können wir für Sie einen Smart-Meter beantragen, sofern Sie noch keinen haben, und können alle Fragestellungen direkt mit dem Netzbetreiber klären.
Die Energiegemeinschaften wurden bewusst als Genossenschaften gegründet. Einerseits können dadurch – ähnlich wie bei einem Verein – einfach Mitglieder aufgenommen werden und andererseits erfolgt alle 2 Jahre eine Überprüfung durch unabhängige und weisungsfreie Revisoren. Somit wird die Geschäftsgebarung von externen Experten geprüft und den Mitgliedern eine hohe Sicherheit gewährleistet.

Fragen zu meiner Rechnung

Die BEG Thermenstrom rechnet quartalsweise den Strombezug bzw. -produktion an. Die Rechnung wird im PDF-Format per Mail an Sie übermittelt.

Der offene Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

Sie können jederzeit das Kontaktformular auf unserer Website nutzen oder uns per Mail kontaktieren unter office@thermenstrom.at

Ja, beim Beitritt schicken wir das Formular für die SEPA-Überweisung mit. Wenn Sie es unterschrieben retournieren, können wir den Betrag automatisch einziehen.

Sie erhalten von uns eine Rechnung über jede verbrauchte kWh, welche Sie von ihrer Energiegemeinschaft bezogen haben. Der Netzbetreiber rechnet die Netzkosten und Abgaben ab, daher sind diese auf unserer Rechnung nicht zu finden.

Fragen zu Photovoltaik-Anlagen

Die BEG Thermenstrom erhält Unterstützung von Fachunternehmen und baut Photovoltaik-Anlagen, welche dann für die Energiegemeinschaften genutzt werden.

Ja, wir bauen Photovoltaik-Anlagen nur in Verbindung mit Fachexperten und können daher mit dem richtigen Ansprechpartner weiterhelfen.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen können ab 2024 in die BEG Thermenstrom einspeisen. Grundsätzlich können wir Sie auch bei der Umsetzung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage unterstützen, nutzen Sie hier unser Kontaktformular.

Das ist möglich und wird näher unter dem Punkt „Sonnenkraftwerk BEG Thermenstrom“ erläutert.

Organisatorische Fragen

Gerne können Sie unser Kontaktformular auf der Website nutzen. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail unter office@thermenstrom.at Telefonisch sind wir unter +43 2253 81581für Sie erreichbar.

Bitte geben Sie uns Ihre neue Adresse und die Zählpunktnummer der neuen Anschrift bekannt, dann melden wir Sie ab und registrieren Sie an Ihrem neuen Wohnort. Der Prozess dauert üblicherweise 4 Wochen.
Nein, da wir derzeit nur Photovoltaik-Anlagen als Produzenten haben, können Sie rund 30% Ihres Verbrauches decken, den restlichen Strom erhalten Sie von Ihrem Energieversorger.
Den Rest beziehen Sie über Ihren bisherigen Energielieferant.

Nein, für den Beitritt ist ein aufrechter Energieliefervertrag notwendig, damit Sie den verbrauchten Strom, welcher nicht über die Energiegemeinschaft gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energieversorger erhalten.

Das ist abhängig von Ihrem Vertrag. Wenn darin festgehalten ist, dass Sie den gesamten Überschuss der Wien Energie zu Verfügung stellen, dann ist eine Mitgliedschaft als Produzent leider nicht in Kombination mit diesem bestehenden Einspeisevertrag möglich. Jedoch können Sie jederzeit als Verbraucher beitreten.
In diesem Fall nein, jedoch ist es notwendig, dass ein Einspeisevertrag vorhanden ist.

Fragen zu meinem Smart-Meter

In einer Energiegemeinschaft wird der Verbrauch bzw. die Produktion in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Dies kann nur mittels Smart-Meter geschehen und daher ist er verpflichtend.
Sie können uns Bescheid geben, nachdem Sie beigetreten sind. Das hat den Vorteil, dass binnen 2 Monaten der Netzbetreiber verpflichtet ist, einen Smart-Meter zu installieren. Wenn Sie nicht Mitglied bei einer Energiegemeinschaft sind, hat der Netzbetreiber bis zu 6 Monate Zeit, einen Smart-Meter zu installieren. Grundsätzlich können Sie sich auch selbst an den Netzbetreiber wenden.

Sie erhalten mehrere Tage vor der Installation des Smart-Meters Ihre Zugangsdaten vom Netzbetreiber, mit denen Sie sich im Smart-Meter-Portal registrieren. Dieser Schritt ist wichtig, um in weiterer Folge dem Beitritt zu einer unserer Energiegemeinschaften zuzustimmen. Unter dem Menüpunkt „Consent Management“ in Ihrem Smart-Meter-Portal geben Sie die Freigabe damit wir Ihren Verbrauch abrechnen können. Nähere Informationen sind in dem Dokument Smart-Meter-Anleitung unter Downloads zu finden. (Siehe unten)

Ja, nur so können in 15-Minuten-Schritten Ihr Verbrauch abgerechnet werden. Mit der Opt-Out-Funktion ist eine Mitgliedschaft leider nicht möglich. In unserer Smart-Meter-Anleitung finden Sie, wie Sie die Opt-In-Funktion aktivieren können.

Fragen zu Sonnenkraftwerk BEG Thermenstrom

Bei Sonnenkraftwerk BEG Thermenstrom pachten wir Dächer in den teilnehmenden Gemeinden und errichten Photovoltaik-Anlagen, die im Eigentum von BEG Thermenstrom sind. Den produzierten Strom stellen wir unseren Mitgliedern zu Verfügung.

Leider nein, nur wenn Sie im Eigentum des Daches sind, können Sie dieses an die BEG Thermenstrom verpachten.

Unsere Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren, damit erreichen wir eine langfristige Planungssicherheit und Sie regelmäßige Einnahmen aus der Verpachtung.

Nein, die Photovoltaik-Anlage geht in ihren Besitz über. Da Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 Jahre genützt werden können, haben Sie hier einen ökonomischen Vorteil.

Das wird abhängig von der Dachgröße und möglichen Spitzenleistung der Photovoltaik-Anlage festgesetzt und individuell vereinbart.

Für die Wartung ist während der gesamten Nutzungsdauer die BEG Thermenstrom verantwortlich und übernimmt daher auch die Kosten der Wartung.