Uncategorized

Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es?

Dank der Verabschiedung des EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz), ist es seit diesem Jahr möglich den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu forcieren und Erneuerbare Energiegemeinschaften zu gründen.

Ein wichtiger Schritt um unser Klima zu entlasten. Allerdings ist Energiegemeinschaft nicht gleich Energiegemeinschaft. Derzeit können drei verschiedene Arten unterschieden werden, welche wir folgend näher erklären werden.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Hierbei handelt es sich um Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie, die wie der Name schon sagt gemeinschaftlich genutzt werden. Das haben prinzipiell alle Arten von Energiegemeinschaften gemeinsam. Bei dieser Variante, befindet sich z.B. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses. Alle berechtigten Bewohner können den produzierten Strom gemeinschaftlich nutzen und sparen sich somit Netz- und Tarifkosten. Da der Strom direkt ohne Umwege vom Dach kommt, fallen hier keine Netzkosten an. Um an der Gemeinschaft teilnehmen zu können, ist zwingend ein Smartmeter notwendig. Auch dies haben alle Arten von Energiegemeinschaften gemeinsam.

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Bei erneuerbaren Energiegemeinschaften können alle Arten von erneuerbaren Energien Eingesetzt werden. Der große Unterschied zu den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ist, dass diese Art von Energiegemeinschaften über ein Gebäude hinaus geht. Im Fokus liegt die Lokale Ebene, wie zum Beispiel die Nachbarschaft oder ein Grätzl. Um eine erneuerbare Energiegemeinschaft zu gründen, benötigt man Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Erzeugungsanlagen zur Verfügung stellen, die Produzentinnen und Produzenten, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer die den zur Verfügung gestellten Strom konsumieren. Teilnehmerinnen und Teilnehmer die beides tun, nennt man Prosumer. Betreiber einer erneuerbaren Energiegemeinschaft müssen juristische Personen sein, hier empfehlen sich Genossenschaften oder Vereine besonders. Technische Voraussetzungen sind wiederum ein Smartmeter und die Nutzung von maximal Netzebene 5. Je höher die Netzebene, also z.B. 6 und 7, desto höher sind die Ersparnisse der Netzkosten.

Bürgerenergiegemeinschaften

Diese Art von Energiegemeinschaften beschränkt sich derzeit auf Strom. Man kann Bürgerenergiegemeinschaften auch als überregionalen Stromhandel unter Teilnehmerinnen und Teilnehmern betrachten. Sie sind nicht auf die lokale Ebene beschränkt, sondern können den Strom überregional erzeugen und verteilen, somit kann man Strom aus Wien auch in Niederösterreich oder einem anderen Bundesland beziehen. Wichtig, auch hier ist zwingend ein Smartmeter nötig.

Durch die verschiedenen Arten von Energiegemeinschaften, ist für jeden das Richtige dabei. Da das Angebot noch relativ neu ist, werden die nächsten Jahre bestimmt noch einige Neuerungen und Innovationen bieten, um wirklich alle Bedürfnisse abdecken zu können.

Fakt ist, egal für welche Form der Energiegemeinschaft man sich entscheidet, man entscheidet sich für eine zukunftsträchtige Form der Energieversorgung die auch unsere Umwelt und unser Klima entlastet.